Generell gilt: Anwaltskosten, das heisst das Honorar, sind verhandelbar. In der Praxis kennt aber jeder Anwalt natürlich seinen bevorzugten Stundenansatz. Dieser kann jedoch vom Anwalt oder der Anwältin dem Sachverhalt angepasst werden. Sprich: Komplexität und die allgemeinen Umstände des Falles respektive des Klienten können durchaus einen Einfluss auf den Stundensatz und somit auf die Anwaltskosten haben.
Der Vorsorgeauftrag - Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das bisherige Vormundschaftsrecht ablöst. Damian Müller erklärt, was das genau bedeutet.