Der Bonus gehört zu den vergütungsrechtlichen Themenbereichen, die immer wieder Abgrenzungsfragen aufwerfen. Boni können sowohl Lohnbestandteile werden als auch Sondervergütungen sein. An der rechtlichen Einordnung hängt die wichtige Frage nach dem verbindlichen Anspruch auf Zahlung.
Das Schlusszeugnis (nachfolgend Arbeitszeugnis genannt), aber auch das Zwischenzeugnis, ist ein oftmals unterschätztes Dokument in der Arbeitswelt. Stellt ein solches Zeugnis doch einen der wenigen Anhaltspunkte dar, an welchem sich Vorgesetzte – des aktuellen Betriebes oder eines potentiellen neuen Arbeitgebers – orientieren und über Sie als Arbeitnehmer informieren können.
Arbeitszeugnisse sorgen häufig für Verdruss beim Arbeitnehmer, auch wenn ein Arbeitsverhältnis bereits längst beendet ist. So entspricht es oft nicht den Erwartungen des Arbeitnehmers oder es enthält kodierte Andeutungen, die den Arbeitnehmer schlecht dastehen lassen.
Das Arbeitsverhältnis ist beendet, Sie halten erleichtert Ihr Arbeitszeugnis in den Händen. Sie lesen unter anderem, dass Sie ein gewissenhafter Mitarbeiter waren. Auf den ersten Blick denken Sie, dass Sie damit zufrieden sein können. Das hört sich doch sehr positiv an, aber ist es das auch?
Die Grundlagen für die Gestaltung des Arbeitsvertrages sind im Obligationenrecht (OR) geregelt. Es geht dabei grundsätzlich um den Abschluss und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie um Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.
Auf den ersten Blick gleicht ein Arbeitsvertrag dem anderen. Ein mehrseitiges Dokument regelt die verschiedenen thematischen Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Das meinen Arbeitnehmer bereits zu kennen. Vielfach neigen sie deshalb dazu, den Vertrag vor der Unterschrift nur kurz zu überfliegen. Im Vertrauen, dass schon alles seine Richtigkeit habe, wird der Vertrag schnell unterzeichnet. Dieses Vertrauen ist nicht gerechtfertigt und grenzt an Fahrlässigkeit.
Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, sowohl durch den Mitarbeiter als auch durch den Arbeitgeber. Ausgenommen davon ist der befristete Arbeitsvertrag für welchen abweichende Bestimmungen gelten. In jedem Fall gilt es allerdings, die verschiedenen Kündigungsfristen zu beachten.
Die fristlose Kündigung hat im Arbeitsrecht einen ganz besonderen Charakter. Hier endet das Arbeitsverhältnis rechtlich auf den Punkt mit Aussprache der Kündigung, etwaige Freistellungsfristen wie bei der ordnungsgemäßen Kündigung gibt es nicht. Erfahren Sie nachfolgend mehr zum Thema fristlose Kündigung, im Speziellen zu den finanziellen Folgen.
Arbeitsvertrag, missbräuchliche Kündigung, fristlose Entlassung, Arbeitszeugnis, Sozialversicherung, Ferienanspruch, Aufhebungsvereinbarung usw. Arbeitsrecht ist für jede(n) Berufstätige(n) und jeden Arbeitgeber irgendwann ein Thema.