Variable Lohnanteile liegen im Trend. Neben einem festgelegten Lohnanteil wollen viele Arbeitgeber zum Beispiel mit verschiedenen Boni zusätzliche Leistungsanreize für ihre Arbeitnehmer schaffen und den Lohn zu einem Teil an das unternehmerische Geschäftsergebnis koppeln. Dabei ist es gar nicht einfach, den Überblick über die verschiedenen Lohnbestandteile zu behalten.
Der Bonus ist als Ermessensleistung des Arbeitgebers schon seiner Natur nach rechtlich schwer greifbar. Noch komplexer können die damit verbundenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages werden.
Der Bonus gehört zu den vergütungsrechtlichen Themenbereichen, die immer wieder Abgrenzungsfragen aufwerfen. Boni können sowohl Lohnbestandteile werden als auch Sondervergütungen sein. An der rechtlichen Einordnung hängt die wichtige Frage nach dem verbindlichen Anspruch auf Zahlung.
Die fristlose Kündigung hat im Arbeitsrecht einen ganz besonderen Charakter. Hier endet das Arbeitsverhältnis rechtlich auf den Punkt mit Aussprache der Kündigung, etwaige Freistellungsfristen wie bei der ordnungsgemäßen Kündigung gibt es nicht. Erfahren Sie nachfolgend mehr zum Thema fristlose Kündigung, im Speziellen zu den finanziellen Folgen.