Die Ehetrennung als erster Schritt der Scheidung
Formal ist die Ehetrennung die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts. Als typische Vorbereitung einer späteren Scheidung erfolgt sie einvernehmlich oder über eine Bewilligung des Eheschutzgerichts, beziehungsweise als gerichtliche Ehetrennung mit Trennungsurteil.