Eine Scheidung und die damit verbundenen Scheidungsfolgen sind nicht nur eine emotional belastende Sache. Die meisten Betroffenen sind auch nicht auf die gleichermassen schwierigen Rechtsfragen vorbereitet, die bei einer Scheidung auf sie zukommen. Eine kompetente rechtliche Begleitung empfiehlt sich von Anfang an.
Eine Vaterschaft kann man anfechten. Ebenso kann eine Kindesanerkennung angefochten werden. Wer zu einer Anfechtung der Vaterschaft respektive der Kindesanerkennung legitimiert ist und wie man vorzugehen hat, dies soll nachfolgend kurz dargelegt werden.
Einen generellen Anspruch auf Unterhaltszahlungen gibt es nicht. Die Ehepartner sind nach einer Scheidung im Allgemeinen selber für ihr Einkommen zuständig und müssen jeweils selber schauen, dass sie - ohne ergänzende Unterhaltszahlungen - für ihren Lebensunterhalt selbständig aufkommen können.
Alimente und Unterhaltszahlungen sind regelmässig für den Unterhaltsverpflichteten der wirtschaftlich sehr belastende Teil von Regelungen anlässlich einer Scheidung. Dies gilt vor allem, weil Unterhalt oft über eine lange Zeit zu zahlen ist.
Hätte man nur einen Ehevertrag abgeschlossen. Denn Scheidung tut weh. In vielen Belangen. Trennung, Scheidung auf gemeinsames oder einseitiges Begehren, güterrechtliche Auseinandersetzung, Scheidungskonvention, Sorgerecht oder Familienname. Dies sind nur einige Stichworte, die plötzlich an Relevanz gewinnen, wenn sich ein Paar entscheidet zu scheiden.
Der Vorsorgeauftrag - Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das bisherige Vormundschaftsrecht ablöst. Damian Müller erklärt, was das genau bedeutet.