Das Konkubinat ist ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Konkubinat heisst, man ist liiert und lebt gegebenenfalls zusammen, ist aber nicht verheiratet. Erfahren Sie hier mehr.
Formal ist die Ehetrennung die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts. Als typische Vorbereitung einer späteren Scheidung erfolgt sie einvernehmlich oder über eine Bewilligung des Eheschutzgerichts, beziehungsweise als gerichtliche Ehetrennung mit Trennungsurteil.
Eine Scheidung und die damit verbundenen Scheidungsfolgen sind nicht nur eine emotional belastende Sache. Die meisten Betroffenen sind auch nicht auf die gleichermassen schwierigen Rechtsfragen vorbereitet, die bei einer Scheidung auf sie zukommen. Eine kompetente rechtliche Begleitung empfiehlt sich von Anfang an.
Einen generellen Anspruch auf Unterhaltszahlungen gibt es nicht. Die Ehepartner sind nach einer Scheidung im Allgemeinen selber für ihr Einkommen zuständig und müssen jeweils selber schauen, dass sie - ohne ergänzende Unterhaltszahlungen - für ihren Lebensunterhalt selbständig aufkommen können.
Alimente und Unterhaltszahlungen sind regelmässig für den Unterhaltsverpflichteten der wirtschaftlich sehr belastende Teil von Regelungen anlässlich einer Scheidung. Dies gilt vor allem, weil Unterhalt oft über eine lange Zeit zu zahlen ist.
Hätte man nur einen Ehevertrag abgeschlossen. Denn Scheidung tut weh. In vielen Belangen. Trennung, Scheidung auf gemeinsames oder einseitiges Begehren, güterrechtliche Auseinandersetzung, Scheidungskonvention, Sorgerecht oder Familienname. Dies sind nur einige Stichworte, die plötzlich an Relevanz gewinnen, wenn sich ein Paar entscheidet zu scheiden.