Die Situation ist ein alltägliche: Die begehrte Ware ist bestellt, aber auf die Lieferung zum vereinbarten Lieferzeitpunkt wartet der Käufer vergeblich. Es besteht Lieferverzug. Ärgerlich und manchmal sogar mehr als das. Dies gilt etwa, wenn die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr von Interesse ist, wie das etwa bei einer nicht gelieferten Hochzeitstorte der Fall ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der frustrierte Käufer?
Der Kaufvertrag gehört zu den typischen Geschäften des Alltagslebens. Gleich, ob man seine Brötchen zum Frühstück käuflich erwirbt oder aber ein Auto kauft, Kaufverträge haben ein bestimmtes rechtliches Gerüst.