Auf den ersten Blick gleicht ein Arbeitsvertrag dem anderen. Ein mehrseitiges Dokument regelt die verschiedenen thematischen Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Das meinen Arbeitnehmer bereits zu kennen. Vielfach neigen sie deshalb dazu, den Vertrag vor der Unterschrift nur kurz zu überfliegen. Im Vertrauen, dass schon alles seine Richtigkeit habe, wird der Vertrag schnell unterzeichnet. Dieses Vertrauen ist nicht gerechtfertigt und grenzt an Fahrlässigkeit.
Die fristlose Kündigung hat im Arbeitsrecht einen ganz besonderen Charakter. Hier endet das Arbeitsverhältnis rechtlich auf den Punkt mit Aussprache der Kündigung, etwaige Freistellungsfristen wie bei der ordnungsgemäßen Kündigung gibt es nicht. Erfahren Sie nachfolgend mehr zum Thema fristlose Kündigung, im Speziellen zu den finanziellen Folgen.