Im Mietrecht treffen recht ungleiche Parteien aufeinander: Auf der einen Seite der Vermieter als wirtschaftlich überlegene Partei, die sich um den Erhalt der Wohnimmobilie und dessen monetäre Nutzbarmachung sorgt. Auf der anderen Seite der regelmässig wirtschaftlich schlechter gestellte Mieter. Das Mietrecht muss also einen Ausgleich der Interessenlagen schaffen. Deshalb sind die Mieterrechte in größerem Umfang gesetzlich geregelt. Ein Überblick.
Manche betrachten das Thema "Bauen" als eines der letzten echten Abenteuer im modernen Leben. Einen großen Anteil an dieser Sichtweise haben nicht zuletzt die grossen und kleinen Baumängel, die bei kaum einer Baumassnahme fehlen und regelmässig für viel Ärger sorgen.