Die Situation ist ein alltägliche: Die begehrte Ware ist bestellt, aber auf die Lieferung zum vereinbarten Lieferzeitpunkt wartet der Käufer vergeblich. Es besteht Lieferverzug. Ärgerlich und manchmal sogar mehr als das. Dies gilt etwa, wenn die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr von Interesse ist, wie das etwa bei einer nicht gelieferten Hochzeitstorte der Fall ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der frustrierte Käufer?
Das Stockwerkeigentum bietet einige rechtliche Herausforderungen, wenn es um Mängelrechte einerseits und die Überschneidung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum andererseits geht. Die typischen Stichworte sind hier Nachbesserung, Wandlung und Minderung. In der Praxis ist die Nachbesserung besonders relevant. Sie ist es auch, die beim Stockwerkeigentum für einige rechtliche Probleme und Besonderheiten sorgen kann.
Manche betrachten das Thema "Bauen" als eines der letzten echten Abenteuer im modernen Leben. Einen großen Anteil an dieser Sichtweise haben nicht zuletzt die grossen und kleinen Baumängel, die bei kaum einer Baumassnahme fehlen und regelmässig für viel Ärger sorgen.