Mit einem Erbvorbezug wird schon zu Lebzeiten auf freiwilliger Basis ein Teil des Erbes ausgezahlt. Die Grenzen zur Schenkung und zu einem Darlehen können fliessend sein. Viele Erben begegnen Erbvorbezügen mit Misstrauen und Unsicherheiten. Sie wissen nicht genau, wie es sich mit diesem vorgezogenen Erbe beim späteren Eintritt des Erbfalls verhält.
Neben einem Testament ist der Erbvertrag die zweite im Schweizer Erbrecht vorgesehene Form für Verfügungen von Todes wegen. Im Erbvertrag treffen der Erblasser und eine oder mehrere andere Personen bindende Vereinbarungen über den Nachlass. Was wird in einem Erbvertrag geregelt, welche Arten gibt es und welchen Formanforderungen und anderen Voraussetzungen unterliegt er?
Erbvertrag, Testament, Erbvorbezug, Erbteilung, Willensvollstrecker, Pflichtteil, Enterbung und vieles mehr. Das Erbrecht hat viele Facetten und als Laie stellen sich einem schnell einmal viele Fragen, für deren Beantwortung der Beizug eines Anwalts oder einer Anwältin ratsam ist.