Arbeitsvertrag: Erst lesen, dann unterschreiben!
Auf den ersten Blick gleicht ein Arbeitsvertrag dem anderen. Ein mehrseitiges Dokument regelt die verschiedenen thematischen Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Das meinen Arbeitnehmer bereits zu kennen. Vielfach neigen sie deshalb dazu, den Vertrag vor der Unterschrift nur kurz zu überfliegen. Im Vertrauen, dass schon alles seine Richtigkeit habe, wird der Vertrag schnell unterzeichnet. Dieses Vertrauen ist nicht gerechtfertigt und grenzt an Fahrlässigkeit.