Die Situation ist ein alltägliche: Die begehrte Ware ist bestellt, aber auf die Lieferung zum vereinbarten Lieferzeitpunkt wartet der Käufer vergeblich. Es besteht Lieferverzug. Ärgerlich und manchmal sogar mehr als das. Dies gilt etwa, wenn die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr von Interesse ist, wie das etwa bei einer nicht gelieferten Hochzeitstorte der Fall ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der frustrierte Käufer?
Die fristlose Kündigung hat im Arbeitsrecht einen ganz besonderen Charakter. Hier endet das Arbeitsverhältnis rechtlich auf den Punkt mit Aussprache der Kündigung, etwaige Freistellungsfristen wie bei der ordnungsgemäßen Kündigung gibt es nicht. Erfahren Sie nachfolgend mehr zum Thema fristlose Kündigung, im Speziellen zu den finanziellen Folgen.