Erbvorbezug – was man dazu wissen sollte
Mit einem Erbvorbezug wird schon zu Lebzeiten auf freiwilliger Basis ein Teil des Erbes ausgezahlt. Die Grenzen zur Schenkung und zu einem Darlehen können fliessend sein. Viele Erben begegnen Erbvorbezügen mit Misstrauen und Unsicherheiten. Sie wissen nicht genau, wie es sich mit diesem vorgezogenen Erbe beim späteren Eintritt des Erbfalls verhält.