Es sind viele Situationen denkbar, in denen altersbedingt oder durch Krankheit die eigene Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein solcher Zustand tritt unter Umständen recht abrupt ein, zum Beispiel nach einem Unfall. Ein Vorsorgeauftrag stellt dann sicher, dass Ihr Wille auch bei fehlender Urteilsfähigkeit zählt.
Der Vorsorgeauftrag - Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das bisherige Vormundschaftsrecht ablöst. Damian Müller erklärt, was das genau bedeutet.